Mit der Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825 kommen auf Händler (und Onlineshop-Betreiber) ab dem 27.09.2026 neue Informationspflichten zu: Gewährleistungs-Label und Garantie-Label werden zur Pflicht.
So sieht das Gewährleistungslabel aus, welches Sie natürlich spätestens ab dem 27.09.2026 in unserem Ladengeschäft im Kassenbereich vorfinden werden.

Ich stelle dieses Label heute schon hier zusätzlich zur Verfügung. Sinn oder Unsinn möge jeder für sich selbst beurteilen. Wir jedenfalls hatten unter Bürokratieabbau eine andere Richtung verstanden.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie kann zusätzliche Leistungen enthalten, wie z. B. eine längere Haltbarkeit oder bestimmte Serviceversprechen. Beim Garantielabel geht es ausschließlich um die Haltbarkeitsgarantie.
Nach Rücksprache mit unseren Lieferanten wird eine solche freiwillige Leistung für keines der Produkte angeboten. Die Ausfertigung eines Garantielables entfällt also für Wolle und Ambiente.
